Es war nicht das erste mal und es wird wahrscheinlich nicht das letzte mal bleiben, dass Fußballfans durch nichtige oder nicht zuzuordnende Anlässe von der Polizei auf der Anreise zum Auswärtsspiel angehalten, aufgehalten und schikaniert werden. Personalienfeststellungen, Fahrzeugdurchsuchungen, Leibesvisitationen und verweigerte Toilettengänge sind dabei Usus.
Am 24.02.2017 wurden wir auf der Anreise zum Auswärtsspiel in Wolfsburg zu Betroffenen ebendieser Praxis.
Was ist vorgefallen?
Unser Reisebus wurde gegen 18h am Stadtrand von Wolfsburg an einem Parkplatz festgesetzt. Der Vorwurf lautete Sachbeschädigung durch Farbschmierereien an einer Raststätte. Gegen 18.30h begannen die polizeilichen Maßnahmen und endeten gegen 20h (Anpfiff d. Partie 20.30h).
Der Vorwurf konnte erwartungsgemäß nicht vor Ort und nicht im Nachgang belegt werden, da weder vermeintliche Täter noch etwaige Gegenstände, die auf Farbschmierereien schließen lassen ausfindig gemacht werden konnten. Mit einem Platzverweis für die Stadt Wolfsburg und der Durchsage, Beschuldigte einer Straftat zu sein wurde die Reisegruppe unter Begleitung von Polizeifahrzeugen zurück nach Bremen eskortiert. Mit Abpfiff des Spiels, gegen 22.30h erreichten wir Bremen. Damit endete die polizeiliche Ingewahrsamnahme.
Und nun?
Es ist ein elementarer Bestandteil unseres Selbstverständnisses, sich gegen jegliche Form von Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen. Es ist nicht hinzunehmen, dass Fußballfans über Stunden festgehalten und damit vorsätzlich von dem Besuch eines Fußballspiels abgehalten werden.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat unserer Beschwerde mit Beschluss vom 30.08.2018 stattgegeben und sendet damit ein klares Zeichen gegen die Pauschalisierung und Sippenhaft von Fußballfans.
Anbei die Erklärung unseres Rechtsbeistandes.
Mit uns nicht – gegen jede Repression!
L‘Intesa Verde & UltrA-Team Bremen 2002
Presseerklärung Joester & Partner – 05.09.2018